Teilnahmebedingungen Foto-Wettbewerb

Beschreibung Fotowettbewerb

(1) Der Fotowettbewerb startet am 02.05.2015 und endet am 31.05.2015 um 24 Uhr.
(2) Folgende Preise werden verlost:
1. Preis: Ein Wochenende (2 Nächte) in Paris inkl. Flug & Hotel sowie ein Liebes-Schloss nach Wahl
2. Preis: Ein Wochenende (2 Nächte) in Köln inkl. Bahnfahrt & Hotel sowie ein Liebes-Schloss nach Wahl
3. - 10. Preis: Ein Liebes-Schloss nach Wahl
(3) Die Teilnahme erfolgt über einen Kommentar auf den Fotowettbewerb-Facebook Post. Mehrere Kommentare werden als eine einzelne Teilnahme gewertet.
(4) Kommentare die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
(5) Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen (ab 18. Jahren) aus Deutschland.
(6) Die Gewinner werden binnen 7 Tagen nach Ende des Fotowettbewerbs nach dem Zufallsprinzip von den Mitarbeitern der EIFST GmbH ermittelt.
(7) Die Gewinner werden über die Facebook Kommentarfunktion des Fotowettbewerb-Facebook Posts informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von 5 Werktagen per E-Mail an info@liebes-schloss.de oder über eine private Nachricht an die Liebes-Schloss.de Facebook Seite mit seinen Adressdaten melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist werden die Preise erneut unter allen Teilnehmern verlost.
(8) Es werden alle Facebook Namen der Teilnehmer erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 6 Monate nach Ende des Fotowettbewerbs gelöscht. Adressdaten werden nur von den Gewinnern erfasst und nur zur Preisübermittlung genutzt. Die Daten werden nur zur Gewinnübermittlung an die kooperierenden Unternehmen (Reisebüro) weitergeleitet. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.


Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb (nachfolgend AGB genannt) gelten für die Teilnahme an allen von der EIFST GmbH (nachfolgend die EIFST genannt) veranstalteten Gewinnspielen, soweit im betreffenden Fotowettbewerb und dessen Beschreibung nicht etwas anderes bestimmt wird. Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Sie gelten gegebenenfalls ergänzend zu besonderen Teilnahmebedingungen, falls und soweit solche mit dem jeweiligen Gewinnspiel bekanntgegeben wurden.
(2) Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen, sowie die bei jedem Gewinnspiel und Wettbewerb gesondert genannte Teilnahmefrist an.

2. Teilnahme
(1) Teilnehmen dürfen alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
(2) Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Fotowettbewerb nur einmal teilnehmen. Eventuelle Gewinne sind nicht übertragbar.
(3) Die Teilnahme an Fotowettbewerb ist ungeachtet weiterer im Fotowettbwerb ausgeschriebener Teilnahmemöglichkeiten grundsätzlich per ausreichend frankierten Brief möglich. Der Brief ist zu richten an: EIFST GmbH, Fotowettbewerb "Liebesschloss", Auf dem Hövellande 6, 44269 Dortmund, Deutschland
Bei kurzfristigen Gewinnspielen und Fotowettbewerben, insbesondere Online-Gewinnspielen, ist eine Teilnahme auf dem Postweg aus Zeitgründen nicht möglich.
(4) Für die Teilnahme an dem Fotowettbewerb ist dessen Titel, gegebenenfalls dessen Auflösung sowie wahrheitsgemäß Namen und Adresse anzugeben, sowie eventuell weitere persönliche Daten die zur Ermittlung des Gewinners und zur Übermittlung eines potentiellen Gewinns notwendig sind.

3. Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter der EIFST, verbundener Unternehmen und der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die EIFST das Recht vor, Personen vom Fotowettbewerb auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Fotowettbewerb ausgeschlossen werden.

4. Durchführung und Abwicklung
(1) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die EIFST, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Die EIFST haftet nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinner-Ermittlung, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(2) Ermittelte Gewinner werden über die öffentliche Kommentarfunktion auf Facebook benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Der ursprünglich ermittelte Teilnehmer hat insofern keine Ersatzansprüche.
(3) Der in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls bildlich präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich. Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von der EIFST angegebenen Umfang. Portokosten, Zölle und andere Gebühren für den Versand des Gewinns ins Ausland sind im Zweifel nicht umfasst.
(4) Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

5. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss
(1) Die EIFST behält sich vor, den Fotowettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung bzw. Benachrichtigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der EIFST zu.
(2) Die EIFST behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Fotowettbewerb auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Die EIFST kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.

6. Datenschutz
(1) Die EIFST verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeinen Datenschutzbestimmung verwiesen.
(2) Die EIFST verwendet die im Zusammenhang mit Gewinnspielen und Fotowettbewerben abgefragten, personenbezogene Daten weder für die Bewerbung eigener Produkte noch werden diese Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.
(3) Allerdings ist es zur Durchführung von Gewinnspielen unumgänglich vom Teilnehmer personenbezogenen Daten abzufragen. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel der Name, Anschrift, Email und Telefonnummer, ohne deren Kenntnis z.B. Gewinner nicht ermittelt bzw. benachrichtigt werden können. Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Teilnahme mit der Speicherung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zur Durchführung des Fotowettbewerbs einverstanden. In jedem Fall verpflichtet sich die EIFST, persönliche Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich gemäß den strengen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
(4) Jeder Teilnehmer an einem Fotowettbewerb der EIFST erklärt sich mit dieser Datenspeicherung und Datenverwendung einverstanden.
(5) Die EIFST behält sich vor, den Namen des Gewinners öffentlich bekannt zu geben. Der Gewinner erklärt sich mit Annahme des Gewinnes mit der Bekanntgabe seines Namens und des Wohnortes einverstanden, es sei denn er widerspricht einer solchen Bekanntgabe bei der Teilnahme.

7. Sonstiges
(1) Die EIFST wird Gewinne nur an Personen ausgeben, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen.
(2) Für die Durchführung von Gewinnspielen und Fotowettbewerben durch die EIFST gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Dortmund.
(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
(4) Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Fotowettbewerbs, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.
(5) Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von der EIFST ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

8. Facebook Promotion
Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von dir bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die EIFST GmbH (EIFST). Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Gewinnermittlung- und vergabe verwendet.